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Informationen über die Verkehrsregelung am Leuchtturm von Formentor

Bewahren Sie einen der repräsentativsten Naturräume der Serra de Tramuntana, Weltkulturerbe der UNESCO, geht uns alle an. Darum erfolgt im Sommer eine Verkehrsregelung am Leuchtturm von Formentor.

Durch den Mobilitätspilotplan von 2018 wurde der Besucherstrom während der größten Andrangzeiten um mehr als 90 % reduziert, das heißt von 300 Fahrzeugen auf 20 in der Hauptverkehrszeit. Die einzelnen am Management dieses Raums beteiligten Verwaltungsorgane (Inselrat von Mallorca, Regierung der Balearischen Inseln, Gemeindeverwaltung Pollença, Balearische Hafenverwaltung und das Straßenverkehrsamt DGT) haben beschlossen, das Wesen des Leuchtturms von Formentor zu erhalten und auf eine nachhaltige sowie sichere Besichtigung zu setzen, die es ermöglicht, die Ruhe dieser Umgebung sowie das für den Besucher einzigartige Erlebnis zu bewahren.

Wie lange ist die Regelung in Kraft? Auf welchen Strecken?

Vom 1. Juni bis 30. September, von 10 bis 22:30 Uhr.

Der Leuchtturm Formentor liegt am nördlichen Ende der Serra de Tramuntana, einem Ort mit einer Gesamtlänge von 90 km. Die Im Sommer bestehen Verkehrsbeschränkungen zum Leuchtturm Formentor, um die großartige Landschaft und das Naturerbe der Serra de Tramuntana, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört, zu bewahren und zu schützen. Das liegt in unser aller Verantwortung.

Aus diesem Grund ist der Verkehr auf der Formentor-Straße (Ma-2210), die Port de Pollença mit dem Leuchtturm verbindet, vom 1. Juni bis 30. September 2024 von 10 bis 22:30 Uhr eingeschränkt.

Zugriff

Wer hat Zugang?

Öffentliche Verkehrsmittel, die von der Regierung der Balearen (TIB) verwaltet werden, auf beiden Straßenabschnitten. Reisebusse, Taxis und Mietwagen mit Fahrer für den Abschnitt Formentor-Strand

Anwohner und Fahrzeuge, die Personen mit eingeschränkter Mobilität befördern (muss im Voraus genehmigt werden).

Dienst-, Rettungs-, Sanitäts-, Notfall- und Strafverfolgungsfahrzeuge

Radfahrer und Wanderer

Wer kann nicht zugreifen?

Privatfahrzeuge ohne Genehmigung

Motorräder ohne Genehmigung

LKW ohne Genehmigung

Wie kann der Leuchtturm erreicht werden?

Informationen über öffentlichen Verkehrsmittel

Es ist ratsam, die Halbinsel Formentor mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu besuchen. Der TIB bietet eine Zubringer-Buslinie an:

334: Alcúdia-Pollença Hafen-Leuchtturm Formentor.

Die Buslinie hält auf der Halbinsel Formentor am Aussichtspunkt „Mirador del Colomer”, am Strand von Formentor (Platja de Formentor), Cala Figuera-Cala Murta und am Leuchtturm Formentor.

Es empfiehlt sich, die Fahrkarten im Bus mit Karte oder der Intermodaltransportkarte zu bezahlen und von der Verwendung von Bargeld abzusehen. Die aktuellen Fahrpläne, Fahrpreise und Streckenführungen für die einzelnen Linien entnehmen Sie bitte der Website www.tib.org.

Wo kann man parken?

Die Linie 334 hat an der Haltestelle "Estació" in Port de Pollença und an der Haltestelle "Centre històric" in Alcúdia Anschluss an andere Buslinien der TIB. Somit können Sie problemlos aus anderen Orten Mallorcas per Bus anreisen, ohne den PKW benutzen zu müssen.

Wer mit dem Auto bis Port de Pollença anreisen möchte, kann auf den Seitenstreifen der Umgehungsstraße parken. Hier gibt es drei Haltestellen für den Bus Richtung Formentor: Estació (42051), Bóquer (42057) und Can Singala (42055).

Genehmigung

Wie kann man die Genehmigung für jeden der beiden abschnitte beantragen?

Anwohner, Fahrer von Fahrzeugen für den Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie alle weiteren befugten Personen sind angehalten, sich mindestens drei Werktage im Voraus mit der Verkehrsbehörde DGT über die E-Mail-Adresse formentor@dgt.es in Verbindung zu setzen.

Was geschieht beim Fahren ohne Genehmigung?

Leuchtturm Formentor (von KM 8,7 bis 19,6): Es ist verboten, während der Geltungszeiten der Maßnahmen in beide Richtungen zu fahren.
Fahrzeuge, die vor 10:00 Uhr eingefahren sind, müssen den Bereich bis spätestens 09:59 Uhr verlassen. Gegen unbefugte Fahrzeuge werden Bußgelder verhängt.

Formentor Playa (von km 2 bis 8,7): Beschränkte Zufahrt, bis die zugelassenen Parkplätze voll sind.